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BVfK-Wochenendticker
27. Mai 2023
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Trauriges Jubiläum: 20 Jahre Steuerskandal

150 Milliarden staatlich verschuldeter Steuerbetrug - doch sie jagten die Falschen

BVfK organisierte - den Aufschrei der Anständigen

Leistungsgruppe Steuerskandal - ein langer, harter Weg

Professor Brachat: der BVfK hat mit Ansgar Klein einen "politischen" Macher

Online-Werbekampagnen erstellen – ein Überblick

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - erfolgreich und sicher im Netz

Hinweis auf die Veröffentlichung eines FIU-Papiers zum Umsatzsteuerbetrug

Risiken bei EU-Nettowarenlieferungen vermeiden: Die Gelangensbestätigung ist der wichtigste Belegnachweis!

Save the date: BVfK-IAA-Händlerabend am 4. September 2023 in München

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
es war Anfang der 1990er Jahre, als über die Umsatzsteuergesetze im Zusammenhang mit Warenlieferungen vom und ins europäische Ausland beraten wurde. Einer der Vertreter der Unternehmerverbände war der Diplom Ökonom Dr. Matthias Winter im Dienst des Deutschen Industrie und Handelskammertages. Es ging u.a. um die Frage, ob die Mehrwertsteuer im Ursprungsland, oder im Land des Warenempfängers zu zahlen ist. Die sowieso fragile europäische Harmonie endete mal wieder an Egoismus und Misstrauen einzelner Länder.
Anstatt im Ursprungsland zu besteuern und die Steuer dem Empfängerland auf den Verrechnungswege zukommen zu lassen, machte man es lieber kompliziert und gleichzeitig höchst betrugsanfällig. Wenn ein Unternehmer eine Ware, die er mit Vorsteuer erworben hatte, an einen anderen Unternehmer jenseits der Grenze verkaufte, wurde ihm die Vorsteuer in Deutschland gutgeschrieben oder zurückerstattet, da der Erwerber die Mehrwertsteuer in seinem Heimatland zu entrichten hatte. Der Verkäufer sollte lediglich nachweisen, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist, über eine Umsatzsteuer-Id-Nummer verfügt, der Bestimmungsort jenseits der deutschen Grenze liegt und die Ware in Empfang genommen wurde.
So wurde auch die Frage diskutiert, wer denn nun haftet, wenn es im EU-Ausland nicht alles mit rechten Dingen zugeht und/oder die Ware gar nicht das Herkunftsland verlässt. Es wurde daraufhin ein zusätzlicher Absatz in den alles regelnden §6 des Umsatzsteuergesetzes eingeführt. Der so genannte Vertrauensschutzparagraph 6a Abs. 4 regelt seit her, dass der Verkäufer auch dann Steuerfreiheit genießt, wenn der Abnehmer unrichtige Angaben gemacht hat und der Lieferant diese Unrichtigkeit auch bei Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" nicht erkennen konnte. Ein Begriff, der bis hin zu Schreibfehlern des Autohändlers ausgedehnt wurde. Jeglicher Fehler, auch wenn er nicht im Zusammenhang mit der Belegführung stand, wurde als Beweis für mangelnde Sorgfalt herangezogen.
Nach einer Übergangsfrist von 1993 bis 1996 ging es am 1. Januar 1997 richtig los: Plötzlich tauchten insbesondere in den Gebrauchtwagenabteilungen der Autohändler vermehrt Personen, vorwiegend aus südlichen EU-Ländern auf, präsentierten eine USt-IdNr., zahlten lediglich den Nettopreis ohne Mehrwertsteuer, die dann stattdessen vom Finanzamt gutgeschrieben oder sogar rückerstattet wurde. Das machte den Einkauf um die damals noch 16% betragende MwSt. günstiger, wobei es oft blieb, wenn z.B. der von einem 85-jährigen Strohmann frisch gegründete Friseursalon mit Hinterhofadresse wie auch USt-IdNr. in Neapel versäumte, die dort fällige Umsatzsteuer auch tatsächlich zu bezahlen. Dass der Rentner überhaupt nichts von alldem wusste, lag auch daran, dass viele Autos gar nicht bei ihm landeten, da sie das Ursprungsland nie verließen, sondern dort mit neuer, um 16 % günstigerer Kalkulation weitergehandelt wurden.
Richtig lukrativ war es allerdings erst in einem so genannten Umsatzsteuerkarussell. Man schob die Autos auf dem Papier netto z.B. von Deutschland in die Niederlande, von dort aus weiter nach Belgien und dann wieder nach Deutschland zurück. Jeder Zwischenhändler ließ sich von seinem Finanzamt die von niemandem entrichtete, jedoch auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer erstatten. Ein solches Umsatzsteuerkarussell machte einen schneller zum Millionär, als der wesentlich risikoreichere Bankraub.
Als irgendwann Finanzbehörden und -Minister aufwachten und man einen europaweiten Betrug von 150 Milliarden € pro Jahr feststellte, brach bei den Betrogenen Panik aus. Die Reaktionen waren brutal und ebenso rechtswidrig, wie die Geschäfte der Betrüger. Man hebelte mittels ebenso gleichlautender, wie rechtswidriger OFD-Verfügungen den Vertrauensschutz-Paragraphen kurzerhand aus, überzog das mit Nettowarenlieferungen beschäftigte Unternehmer-Deutschland, insbesondere Autohändler, mit einer Steuerfahndungswelle von bisher unbekanntem Ausmaß und arrestierte und verhafte alles, was nicht bei drei auf den Bäumen, genauer gesagt im Ausland war.
Und es waren in der Regel genau diejenigen, die alles korrekt beachtet hatten und tatsächlich trotz aller Sorgfalt den unrichtigen Angaben der Abnehmer aufgesessen waren. Die richtigen Betrüger hingegen waren längst auf der Flucht. Der Aufschrei war eben so groß wie die Verzweiflung und der noch junge BVfK musste sich einer ersten Herkulesaufgabe stellen. Wir gründeten die Leistungsgruppe Steuerskandal, sammelten für einen Fonds zu Finanzierung, schlugen medial massiv Alarm, engagierten den damaligen „Vater“ und inzwischen als Berater in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg tätigen Dr. Winter, der in einem Exklusiv-Gutachten für die BVfK-Händler das rechtswidrige Vorgehen der Finanzbehörden nachwies, konfrontierten die Politik mit den skandalösen Vorgängen der Staatsdiener und unterstützten Betroffene bei der Wiedererlangung ihrer Rechte und teilweise sogar ihrer Freiheit. Denn wer es wagte, sich zu wehren, wurde eingesperrt. Insider meinten über den damals zuständigen Staatsanwalt: der unterschreibt auch einem Frühstücksbrettchen wo oben "Durchsuchungsbeschluss" und zwischendurch "Autohändler" sowie "Nettowarenlieferung" steht.
Es entstand eine Checkliste zur Beachtung aller Sorgfaltspflichten bei Nettowarenlieferungen, wozu nach Auffassung der Finanzbehörden auch die Kontrolle der tatsächlichen Existenz vor Ort, wie im besagten Neapel zählte. Selbst wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gab, galten unsere Empfehlungen auch weit über das gesetzlich Erforderliche hinaus. Neben der Checkliste wurde eine Vielzahl von Informationen und Formularen entwickelt. Unter anderem auch eine solche zum richtigen Verhalten im Steuerfahndungsfall. Diese fand sich dann bei so manchem Autohändler auf dem Schreibtisch. Ein Steuerfahnder, der diese Info bei einem Händler fand, meinte: „Die vom BVfK knöpfen wir uns als Nächstes vor!
Es kam dann tatsächlich ein Steuerfahnder beim BVfK vorbei, allerdings ein Überläufer, der das von oben angeordnete, rechtswidrige Vorgehen nicht mehr ertrug und beim großen BVfK-Kongress 2005 auf dem Petersberg detailliert über Vorurteile, Inkompetenz und Abgründe in Deutschlands Finanzämtern berichtete. Abgründe gab es auch bei Autoherstellern. Einer hatte eine große Schreinerei, die für die Innenausstattung seiner Niederlassungen zuständig war, wie auch einen für ihn tätigen Spediteur kurzerhand mit einer Nebenaufgabe betraut und darüber insbesondere die lukrativen Italien-Nettogeschäfte organisiert. Man hatte gehört, dort bleiben 50% der GW-Importe "netto". Von desem Markt wollte man auch profitieren.
Das alles führte dazu, dass der „Aufschrei der Anständigen", wie die Presse titelte, langsam Wirkung zeigte. Wir reisten durch die Lande, diskutierten mit Vertretern der Finanzministerien, verliehen Politikern Preise, von denen der an den damaligen Minister- und späteren Bundespräsidenten Christian Wulff die beste Wirkung zeigte. Fortan war in Niedersachsen, zumindest in diesem Bereich, Ruhe an der Front zwischen Autohändlern und Finanzbehörden.
An all dies sei ebenso erinnert, wie an die bis heute fortgesetzte Arbeit des BVfK an diesem großen Thema, welches inzwischen Beruhigung erfahren hat. Die Tatsache, dass maßgeblich mit unserer Hilfe Rechtsicherheit bei Nettowarenlieferungen wiederhergestellt wurde, darf allerdings ein dunkles Kapitel deutscher Behördenwillkür nicht vergessen lassen, ebenso wie die Tatsache, dass die Hürde für eine Hausdurchsuchung im Steuerrecht äußerst gering ist. Es genügt ein Anfangsverdacht und der besteht im Grunde genommen gegen jeden Steuerpflichtigen, wenn man einmal davon ausgeht, dass bereits eine falsche Angabe bei der Größe des Arbeitszimmers diesen Tatbestand erfüllt.
Daher gilt es nach wie vor umsichtig zu sein und sich die BVfK-Verhaltensempfehlungen im Steuerfahndungsfall (vorher einloggen) besser nicht zu weit nach unten auf den Schreibtisch zu legen. Mindestens genauso wichtig ist es jedoch, alles das zu beachten, was der BVfK zu diesem Thema entwickelt hat. Sie finden viele Informationen im Mitgliederbereich unserer Website und heute auch im untenstehenden Beitrag von Stefan Obert aus der BVfK-Rechtsabteilung.
Alles Gute für Ihren Autohandel und schöne Pfingsten!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
> hier geht´s zur Berichterstattung in der MOTION Nr. 5 aus 2005 zum Steuerskandal

Professor Brachat: der BVfK hat mit Ansgar Klein einen "politischen" Macher


Der BVfK ... hat wie der ZDK seinen Sitz immer noch in Bonn. ZDK und BVfK werden in Bonn räumlich von einer der meistbefahrenen Bahnlinien Deutschlands und einer Schrebergartensiedlung getrennt ... Ohne Frage hat der BVfK mit Ansgar Klein einen "politischen" Macher. Auch in juristischer Belange. Er hält ... zum ZDK ein solides Verhältnis. Schließlich agiert man in zahlreichen Fragen zur Branche mit gemeinsamer Zielrichtung. Ansgar Klein schreibt mir zur Neuwahl des nächsten ZDK-Präsidenten in Regensburg: ...

Weiter geht´s hier > autohaus.de - HB ohne Filter vom 6.5.2023

Bild- und Textquelle: Autohaus-Online

Online-Werbekampagnen erstellen – ein Überblick

In der heutigen digitalen Welt ist Werbung ein effektives Mittel, um potenzielle Käufer auf sich aufmerksam zu machen und Ihr Unternehmen erfolgreich zu positionieren. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick darüber, wie Sie eine effektive Werbekampagne planen und umzusetzen können.
>>> jetzt weiterlesen

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - erfolgreich und sicher im Netz

Mit einer BVfK-Händlerwebseite präsentieren wir Ihren Autohandel professionell und suchmaschinenoptimiert im Netz. Zudem sorgen wir für ein sicheres und datenschutzkonformes Gesamtpaket - für Sie und Ihre Kunden. Die Basisversion der BVfK-Händlerwebseiten ist kostenlos, also im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sogar individuelle Anpassungen an Inhalt und Design sind möglich. Nähere Infos zum Leistungsumfang und den einzelnen Paketen finden Sie hier:

>>> Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder

Hinweis auf die Veröffentlichung eines FIU-Papiers zum Umsatzsteuerbetrug

Die FIU („Financial Intelligence Unit“) des Zolls bittet die Verbände um Mithilfe im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug. Hierbei sollen die Verbände auf ein Papier (hier abrufbar) hinweisen, welches Ende Mai auf der Homepage der FIU veröffentlicht wird und Informationen rund um typische Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug sowie gegebenenfalls als Vortat der Geldwäsche besonders auffällig geworden sind. Man möchte alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren und ihnen für das Erkennen möglicher Taten sogenannte „Indikatoren“ nennen.
>>> jetzt weiterlesen

Risiken bei EU-Nettowarenlieferungen vermeiden: Die Gelangensbestätigung ist der wichtigste Belegnachweis!

Wie unnötige Fehler beim Ausfüllen verhindert werden können
Der Steuerskandal in Bezug auf die Behandlung von EU-Nettowarenlieferungen durch die deutschen Finanzbehörden zu Beginn des Jahrtausends ist zwar längst abgeklungen. Es bleibt jedoch die Erkenntnis, dass bei den Nachweisen der Voraussetzungen eines solchen Geschäfts selbst kleinste Unstimmigkeiten zur Versagung der Steuerbefreiung führen können. Auch bei der Gelangensbestätigung als wichtigstem Belegnachweis gibt es trotz eines von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Musters Stolpersteine.
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Bild: So soll es nie wieder kommen. > die MOTION Nr. 5 berichtet 2005 über den Steuerskandal

Save the date: BVfK-IAA-Händlerabend am 4. September 2023 in München!

Das BVfK-Team lädt zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der am Vorabend der IAA-Eröffnung in der MOTORWORLD in München stattfinden wird.
Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.
In Kürze folgen weitere Informationen zur Anmeldung und Buchung.
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offizielle QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln
BVfK-Auktion powered by autobid

BVfK-Auktion: nächster Termin am 8. Juni 2023

Einliefern oder Mitsteigern! Bald gilt es wieder, von den BVfK-Vorteilen bei der unserem
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 8. Juni 2023 um 17:00 Uhr.
Wer seine Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei
Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler
versteigern möchte, bitte Mail an auktion@bvfk.de schicken, oder anrufen: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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